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Hund im Schärengarten
Hund im Schärengarten
Hundeleben im Schärengarten von Stockholm
Fotonachweis: Henrik Trygg/imagebank.sweden.se

Hunde und andere Haustiere

Wenn du einen Hund oder eine Katze von einem EU-Land nach Schweden mitnehmen möchtest, benötigst du keine schriftliche Genehmigung.

In den vergangenen Jahren sind die Bestimmungen zur Haustiereinfuhr immer weiter vereinfacht worden. Für die Mitnahme deines Hundes oder deiner Katze aus einem EU-Land nach Schweden brauchst du keine schriftliche Genehmigung. Ein Gesundheitsattest ist ebenso wenig vorgeschrieben wie Impfungen gegen Leptospirose und Hundestaupe – auch wenn beide Impfungen weiter empfohlen werden.

Wenn du lieber einen Film sehen willst: das Landwirtschaftsamt hat die Informationen in einem Film auf Youtube auf Deutsch für dich zusammengefasst.

A walk with the dog
Dogs must be leashed in the Swedish countryside between 1 March and 20 August.
Foto: Guillaume de Basly/imagebank.sweden.se

Die früher vorgeschriebenen Bluttests und die Wurmkuren entfallen. Somit gilt:

  • D-Kennzeichnung mit Mikrochip (eine deutlich erkennbare Tätowierung reicht nur bei Tieren, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde). 
  • Impfung gegen Tollwut für Hunde, Katzen und Frettchen ab 12 Wochen entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat. 
  • Dokumentation in Form eines Haustierpasses, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
  • Das Tier muss beim Zoll angemeldet werden.

Wenn du mit sechs oder mehr Tieren einreist, etwa um an einem Wettbewerb, einer Ausstellung, einer Sportveranstaltung oder einem Training teilzunehmen, gelten besondere Bestimmungen. 

Für Haustiere aus der Schweiz gelten die gleichen Regeln, da die Schweiz als Land mit niedrigem Tollwutrisiko eingestuft wird.

Ergänzungen und weitere Informationen über die aktuellen Regeln werden kontinuierlich auf der Website des Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft veröffentlicht.

Solltest du Fragen zu den aufgeführten Bestimmungen haben, wende dich bitte direkt an das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping.

Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen:
Tel.: 0046-771-223 223
Telefonzeiten:
Montag - Freitag 08.00-12.00, 13.00-16.30 Uhr
E-Mail: [email protected]

Du kannst deinen Hund und deine Katze auch online beim schwedischen Zoll anmelden. Dazu gehst du auf den Link, trägst deine Mailadresse ein und klickst auf das Symbol, das der Frage entspricht. Du bekommst dann eine Mail zugesendet mit einem Link, über den du das Tier online anmelden kannst. Tipp: Oben rechts auf der verlinkten Seite kannst du die Sprache ändern. 

Bitte beachte auch, dass in Schweden teilweise andere Sitten für den Umgang mit Hunden herrschen. Hunde werden in der Regel an der Leine geführt, Hundekot wird entfernt.

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