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Reisedokumente und Zoll
Das Schengen-Abkommen der EU ermöglicht ein Reisen ohne Ausweiskontrolle innerhalb der Mitgliedsländer.
Bürgerinnen aus Deutschland und Österreich benötigen kein Schengen-Visum. Ebenfalls Bürgerinnen aus der Schweiz nicht, denn das Land nimmt operationell an der Zusammenarbeit im Schengen-Raum teil, so dass kein gesondertes Schengen-Visum erforderlich ist. Weitere Informationen zum Schengen-Visum erhählst du auf der Webseite des Auswärtigen Amtes sowie auf swedenabroad.se.
Passkontrollen in Schweden
Die schwedische Regierung lässt an der Grenze die Ausweispapiere kontrollieren. Alle Reisenden nach Schweden müssen einen gültigen Ausweis oder Pass vorweisen können. Auf den Fähren von Deutschland nach Schweden werden weiterhin Identitätskontrollen durchgeführt und auch auf den Flughäfen können Kontrollen der gültigen Pässe oder Ausweise durchgeführt werden. Weiter gehende Informationen zu den Einreisebedingungen erteilen die Schwedischen Botschaften und Konsulate.
(Stand: 31.10.2019)
Zoll
Für Reisende aus EU-Ländern sind im Zuge der Angleichung an die EU seit dem 01.01.2004 die Einfuhrbeschränkungen für den privaten Gebrauch von Waren nach Schweden aufgehoben worden. Es gelten nun die EU-Richtlinien zum Warentransport.
Reisen nach Schweden
Bei Reisen nach Schweden gibt es Waren, die du mitbringen darfst, und andere, die Beschränkungen unterliegen.
Waren, für die besondere Vorschriften gelten, können beim schwedischen Zoll angemeldet werden, indem du beim Überschreiten der schwedischen Grenze die rote, blaue oder grüne Spur im Überwachungsbereich wählst. Bestimmte Waren können auch über das Internet angemeldet werden. Alle relevanten Informationen von der Schwedischen Zollverwaltung findest du auf der Webseite des Tullverket.
Du reist mit deinem Hund nach Schweden - siehe dir hierzu unseren Artikel Hunde und andere Tiere auf dieser Seite an.