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Heißluftballons
Heißluftballons gleiten über die Skyline von Stockholm, ein sicheres Zeichen des Sommers.
Fotonachweis: Simon Paulin/imagebank.sweden.se

Reisedokumente und Zoll

Das Schengen-Abkommen der EU ermöglicht ein Reisen ohne Ausweiskontrolle innerhalb der Mitgliedsländer.

Bürgerinnen aus Deutschland und Österreich benötigen kein Schengen-Visum. Ebenfalls Bürgerinnen aus der Schweiz nicht, denn das Land nimmt operationell an der Zusammenarbeit im Schengen-Raum teil, so dass kein gesondertes Schengen-Visum erforderlich ist. Weitere Informationen zum Schengen-Visum erhählst du auf der Webseite des Auswärtigen Amtes sowie auf swedenabroad.se.

Passkontrollen in Schweden

Die schwedische Regierung lässt an der Grenze die Ausweispapiere kontrollieren. Alle Reisenden nach Schweden müssen einen gültigen Ausweis oder Pass vorweisen können. Auf den Fähren von Deutschland nach Schweden werden weiterhin Identitätskontrollen durchgeführt und auch auf den Flughäfen können Kontrollen der gültigen Pässe oder Ausweise durchgeführt werden. Weiter gehende Informationen zu den Einreisebedingungen erteilen die Schwedischen Botschaften und Konsulate.

(Stand: 31.10.2019)

Zoll

Für Reisende aus EU-Ländern sind im Zuge der Angleichung an die EU seit dem 01.01.2004 die Einfuhrbeschränkungen für den privaten Gebrauch von Waren nach Schweden aufgehoben worden. Es gelten nun die EU-Richtlinien zum Warentransport.

Zur Einfuhr von Hunden siehe Artikel Hunde und andere Tiere auf dieser Seite.

Tullverket, Box 12854, 112 98 Stockholm, T. +46-771-520 520, F. +46-8-20 80 12 tullverket@tullverket.se