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Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb „Deine schwedische Insel“ von Visit Sweden

Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Visit Sweden Reise Gewinnspiel

A. Allgemeines

A.1 Der von Visit Sweden veranstaltete Wettbewerb „Your Swedish Island” (der „Wettbewerb”) wird vom schwedischen Unternehmen V.S. Visit Sweden AB, Org.-Nr.: 556500-7621, mit Sitz in Box 3030, 103 61 Stockholm, Schweden („Visit Sweden”), organisiert.

A.2 Die Details zum Wettbewerb sind auf der Wettbewerbsinformationsseite von Visit Sweden und den dazugehörigen Kanälen zu finden (die „Wettbewerbsdetails”).

A.3 Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen (die „Teilnahmebedingungen“) und die Wettbewerbsdetails.

B. Teilnahmeberechtigung 

B.1 Mitmachen können alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und weder in Schweden wohnen noch die schwedische Staatsbürgerschaft besitzen.

B.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Visit Sweden und deren Familien sowie Personen aus deren Unternehmensgruppe, Agenten, Lieferanten, Vertreter oder Berater.

B.3 Milliardäre, d. h. Personen, deren Nettovermögen 1 Milliarde SEK (oder den Gegenwert) übersteigt, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erfolgt im Sinne eines demokratischen Luxus.

C. Wie die Teilnahme funktioniert

C.1 Um am Wettbewerb teilzunehmen, füllst du einfach das in den Wettbewerbsdetails beschriebene Teilnahmeformular aus. Um mitzumachen, musst du:

C.2 Die TeilnehmerInnen können ihr Video gerne mit dem Hashtag #YourSwedishIsland in den sozialen Medien teilen. Dies ist nicht zwingend erforderlich, kann die Gewinnchancen jedoch erhöhen. Nähere Informationen dazu finden sich in den Wettbewerbsdetails.

C.3 Pro Person ist nur eine Teilnahme sowie eine E-Mail-Adresse erlaubt.

C.4 Teilnahmen werden bis zum 17. April 2026 um 23:59 Uhr MESZ (Teilnahmeschluss) angenommen. Teilnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht berücksichtigt.

D. Datenschutzerklärung für Teilnehmer

D.1 Weitere Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmenden findest du in der Datenschutzerklärung von Visit Sweden, die du auf der Website von Visit Sweden einsehen kannst („Datenschutzerklärung“).

E. Gewinner und Preis

E.1 Alle teilnahmeberechtigten Einsendungen werden von einer Jury geprüft. Diese besteht aus Mitarbeitern von Visit Sweden, der Kommunikationsagentur Prime Weber Shandwick und der National Property Board (die „Jury“). Die Jury bewertet die Beiträge anhand der in den Wettbewerbsdetails aufgeführten Auswahlkriterien und wählt fünf (5) Gewinner des Wettbewerbs aus (jeweils ein „Gewinner“).

E.2 Jeder Gewinner erhält ein Zertifikat und das persönliche Recht, eine bestimmte schwedische Insel für ein Jahr zu nutzen (der „Preis“). Der Preis wird durch einen Nutzungsvertrag (nyttjande-/upplåtelseavtal) vergeben und gibt dir keine Eigentumsrechte an der Insel.

E.3 Der Preis muss unter Einhaltung der schwedischen Gesetze, des Rechts auf öffentlichen Zugang sowie aller von Visit Sweden oder dem jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. Rechteinhaber mitgeteilten Regeln und Richtlinien genutzt werden.

E.4 Der Preis steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und kann zusätzlichen Bedingungen unterliegen. Diese sind in den Wettbewerbsdetails und/oder in der geltenden Nutzungsvereinbarung festgelegt.

E.5 Der Preis kann weder umgetauscht noch übertragen werden. Eine Einlösung gegen Bargeld oder andere Preise ist ebenfalls nicht möglich.

E.6 Der Gewinner wird im Mai 2026 von Visit Sweden über die bei der Teilnahme angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Der Gewinner muss innerhalb von 28 Tagen antworten und den Preis anfordern. Wenn der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist antwortet, verfällt der Preis ohne Entschädigung und Visit Sweden kann einen anderen Gewinner auswählen.

E.7 Visit Sweden behält sich das Recht vor, den Preis durch einen anderen Preis ähnlichen Werts zu ersetzen, wenn der ursprüngliche Preis nicht verfügbar ist.

Reisegutscheine / Reise nach Schweden

E.9 Zusätzlich zum Preis erhält jeder Gewinner einen (1) Reisegutschein, mit dem er eine Hin- und Rückreise nach Schweden für zwei (2) Personen machen kann (der „Reisegutschein“).

E.10 Die Reisegutscheine sind nur für eine Reise im Zeitraum von Juni 2026 bis Mai 2027 gültig und hängen von der Verfügbarkeit ab. Die genauen Reisedaten, die Reisedauer sowie weitere Einzelheiten werden von den Reisepartnern von Visit Sweden bereitgestellt und dem Gewinner im Zusammenhang mit der Buchung mitgeteilt.

E.11 Reisegutscheine können nur eingelöst werden, wenn die Buchung über die von Visit Sweden ausgewählten Reisepartner oder andere von Visit Sweden benannte Partner erfolgt. Buchungen, die außerhalb dieser Kanäle getätigt werden, sind nicht zugelassen.

E.12 Die Reisegutscheine sind nicht umtauschbar, nicht übertragbar und können nicht gegen Bargeld oder andere Preise eingelöst werden. Visit Sweden kann die Reisegutscheine (oder Teile davon) bei Bedarf durch Vorteile von ähnlichem Wert ersetzen.

E.13 Die Reisegutscheine beinhalten nur die Hin- und Rückreise nach Schweden. Der Transport zur oder von der schwedischen Insel ist nicht enthalten, es sei denn, in den Wettbewerbsdetails steht etwas anderes.

E.14 Der Gesamtwert der Reisegutscheine beträgt 20 000 SEK, oder der entsprechende Betrag in deiner Landeswährung. Steuern und Gebühren sind in dieser Summe enthalten. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

E.15 Visit Sweden und die Kooperationspartner dürfen den Namen, das Bild sowie Details des Aufenthalts der Gewinner für Werbezwecke in den Medien und in den PR-Kanälen nutzen. Die Gewinner können auch gebeten werden, an angemessenen Werbeaktivitäten teilzunehmen. Dazu können die Bereitstellung von Fotos sowie die Teilnahme an Interviews über ihre Erfahrungen in Schweden gehören.

Mit der Annahme des Preises erklären sich die Gewinner bereit, an diesen Werbeaktivitäten teilzunehmen und der Verwendung ihres Namens, ihres Bildes sowie relevanter Kommentare für Werbezwecke ohne zusätzliche Vergütung zuzustimmen. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung von Visit Sweden verarbeitet.

F. Geistige Eigentumsrechte

F.1 Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt jeder Wettbewerbsteilnehmer Visit Sweden das unwiderrufliche Recht, den Beitrag sowie alle weiteren im Zusammenhang mit dem Wettbewerb eingereichten Materialien („Materialien”) für die Verwaltung des Wettbewerbs und die Auswahl der Gewinner zu nutzen. Mit der Annahme des Preises stimmt der Gewinner zu, dass Visit Sweden der alleinige Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an den Materialien ist, und erklärt sich bereit, diese Rechte zu den festgelegten Bedingungen an Visit Sweden abzutreten oder zu lizenzieren.

F.2 Visit Sweden kann zu Werbe- und redaktionellen Zwecken im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und/oder dem Preis darum bitten, das Video eines Teilnehmers (in seiner ursprünglichen oder bearbeiteten Form) zu veröffentlichen, erneut zu posten oder auf andere Weise zu teilen. Vor einer solchen Veröffentlichung oder einem solchen erneuten Posten wird Visit Sweden die vorherige Zustimmung des Teilnehmers einholen.

G. Haftungsbeschränkung

G.1 Visit Sweden schließt keine Haftung aus und schränkt sie auch nicht ein, wenn es um Tod oder Verletzungen geht, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden, bei betrügerischen Falschdarstellungen oder bei jeder anderen Haftung, die gesetzlich nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

G.2 Soweit es gesetzlich zulässig ist, übernimmt Visit Sweden keine Verantwortung dafür, ob jemand am Wettbewerb teilnimmt oder nicht bzw. wie der Preis oder der Reisegutschein genutzt wird. Visit Sweden haftet nicht für Einkommens-, Gewinn- oder Umsatzverluste oder Rufschädigung. Die gesetzlichen Rechte der Teilnehmer bleiben davon unberührt.

H. Weitere Bestimmungen

H.1 Visit Sweden übernimmt keine Haftung für die Teilnahme am Gewinnspiel oder für damit verbundene Enttäuschungen.

H.2 Der Gewinner ist für alle Steuern, Gebühren oder Kosten im Zusammenhang mit dem Preis und/oder dem Reisegutschein verantwortlich und muss Visit Sweden für diese Kosten entschädigen.

H.3 Der Gewinner ist dafür verantwortlich, alle Voraussetzungen zu erfüllen, um den Preis und/oder den Reisegutschein nutzen zu können. Dazu gehören auch gültige Reisedokumente.

H.4 Der Gewinner muss sicherstellen, dass er über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt, um den Preis und/oder den Reisegutschein nutzen zu können.

H.5 Visit Sweden übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Schäden an Hard- oder Software, die durch die Teilnahme am Wettbewerb entstehen.

H.6 Visit Sweden behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit zu ändern oder zu beenden.

H.7 Visit Sweden ist nicht verantwortlich für Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von Visit Sweden liegen, einschließlich höherer Mächte.

H.8 Der Wettbewerb und diese Teilnahmebedingungen unterliegen schwedischem Recht. Alle Streitigkeiten werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben, ausschließlich vom Bezirksgericht Stockholm entschieden.

Hol dir deine eigene schwedische Insel und eine Hin- und Rückreise nach Schweden!